Gefahrengut: Gefälschte Nachweise bei litauischer Spedition
Auf der A1 bei Ratekau kontrollierte die Polizei einen Sattelzug. Der 48-jährige Fahrer transportierte neben Autoteilen und Düngemitteln knapp 2 Tonnen leicht entzündlichen Gefahrenguts – ohne jegliche Kennzeichnung oder besondere Sicherung! Auch der Nachweis, dass der Fahrer eine Gefahrengutschulung erhalten hatte, konnte dieser nicht vorweisen.
Nachdem die Weiterfahrt vorerst untersagt wurde, traf am folgenden Morgen ein zweiter Fahrer ein. Dieser sollte, im Auftrag der litauischen Spedition, den Transport übernehmen. Er führte zwar die Schulungsnachweise bei sich, diese erwiesen sich jedoch als dreiste Fälschung. Erst einen dritten Fahrer, mit vollständigen Dokumenten, konnte der Sattelzug übergeben werden.
Laut des Bundesamtes für Güterverkehr erwartet den Beförderer ein Bußgeld in Höhe von 3000 Euro.
Wie die Polizeidirektion Lübeck mitteilt, hätten auch die Kollegen mit 25-jähriger Erfahrung so viele Verstöße bei einer Kontrolle noch nicht erlebt. Sie reichten wohl für 10 Lkw-Fahrer.
Der Fahrer hätte:
- auf die Gefahrgüter hingewiesen werden müssen
- eine Schulungsbescheinigung für Gefahrguttransporte haben müssen
- mit orangefarbenen Warntafeln ausgerüstet werden müssen
- schriftliche Weisungen (Unfallmerkblatt) mitführen müssen
- spezielle Beförderungspapiere mitführen müssen
- auf dem Fahrzeug eine Schutzausrüstung für Gefahrgutunfälle und eine ausreichende Anzahl Feuerlöscher mitführen müssen
- das Gefahrgut auf dem Trailer ordnungsgemäß sichern müssen/ Sicherung kontrollieren.
Neben dem Fahrer sind auch andere Beförderer, Halter, Absender und Verlader für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
Foto: Polizei Lübeck