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Die IHK Schwaben bietet vom 6. bis 7. Mai eine Unterweisung von an Gefahrguttransporten beteiligten Personen an. Nach Angaben der IHK Schwaben müssen gemäß Kapitel 1.3 ADR Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Unternehmen beteiligt sind, unterwiesen werden. Die zuständige Behörde könne jederzeit die Schulungsnachweise aller an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen einfordern.